LIFEHACK: Haushaltshilfe während der Chemotherapie und nach Operationen

Der Alltag wird für viele Krebspatientinnen und -patienten besonders während einer Chemotherapie oder nach einer Operation zu einer großen Herausforderung. Hier können dann selbst die kleinsten Aufgaben im Haushalt eine große Kraftanstrengung bedeuten; dies betrifft vor allem alleinstehende Personen, die nicht auf die Unterstützung eines Lebenspartners oder Lebenspartnerin zurückgreifen können.

 

Was viele Betroffene nicht wissen

 

Es besteht die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu beantragen, wenn man aufgrund der Erkrankung mit der Haushaltsführung überfordert ist und dabei nicht auf die Unterstützung aus dem familiären oder sozialen Umfeld zurück greifen kann. Diese Art der Unterstützung kann nicht nur Erleichterung bringen, sondern auch helfen, sich auf die eigene Gesundheit und Genesung besser zu konzentrieren.

 

Wer hat Anspruch auf eine verordnete Haushaltshilfe?

 

Um eine Haushaltshilfe zu nutzen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  •  Es darf keine andere Person im Haushalt leben, die einspringen könnte.
  • Es muss eine ärztliche Verordnung vorliegen, die von der Krankenkasse genehmigt sein muss.
  • Ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 darf nicht vorhanden sein.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden. Sollte ein Pflegegrad 1 vorliegen, kann man den sogenannten Betreuungs- und Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für eine Haushaltshilfe nutzen. Das entspricht mit einer Anfahrtspauschale etwa 4 Stunden Haushaltshilfe im Monat.

 

Verlängerte Unterstützung für Familien mit Kindern

 

Wenn hingegen Kinder im Haushalt leben, gelten erweiterte Regelungen. Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt oder aber ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe und Betreuung angewiesen ist, kann die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe auf bis zu 26 Wochen verlängert werden und einen größeren Stundenumfang beinhalten. Bei einer Behinderung des Kindes ist hierbei zudem wichtig, dass die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr oder während der Schul- oder Berufsausbildung eingetreten ist.

 

Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?

 

Die Aufgaben einer Haushaltshilfe können vielfältig sein und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen. Zu den häufigsten Aufgaben gehören:

  • Einkaufen und Besorgungen erledigen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Allgemeine Haushaltsaufgaben, wie Putzen oder Aufräumen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Leichte Gartenarbeiten

 

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?

 

Der erste Schritt ist, mit dem Behandlerteam die eigene Situation zu besprechen. Sollte eine Haushaltshilfe notwendig sein, können diese eine entsprechende Verordnung ausstellen. Mit der Verordnung wendet man sich frühzeitig an die Krankenkasse, die über die Genehmigung entscheidet. Auch der Sozialdienst einer Klinik oder die Gesetzliche Rentenversicherung können Ansprechpartner sein. Es empfiehlt sich, bereits vor der Beantragung umfassende Informationen über die nötigen Schritte einzuholen.

 

Wichtig ist auch, frühzeitig Kontakt mit einem Pflegedienst oder Dienstleister aufzunehmen, der direkt mit den Krankenkassen abrechnen kann. Auf diese Weise lässt sich der gesamte Prozess gut gestalten und zudem in Erfahrung bringen, ob eine entsprechend freie Kapazität gegeben ist, denn: Die Nachfrage nach einer Unterstützung ist weit größer, als Pflegedienste und Dienstleister zur Verfügung stellen können.

 

Zusätzlicher #Lifehack

 

Wenn Kinder im Haushalt leben, kann zudem das Jugendamt eine mögliche Anlaufstelle sein und eine ambulante Familienpflege aus gesundheitlichen Gründen zur Verfügung stellen. Voraussetzung: Das Kind ist unter 14 Jahren und die Krankenkasse bewilligt keine oder nur eine teilweise Haushaltshilfe. Vielleicht lohnt sich an dieser Stelle für manche von euch ein Nachfragen.


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