"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten
Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper-
und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist." Quelle §2 SGB IX
Dieser Absatz bezieht auch Personen mit ein, die auf Grund einer chronischen Erkrankung wie zum Beispiel Krebs, die Vorteile durch einen Schwerbehindertenausweis nutzen können. Einen Antrag können sowohl Berufstätige als auch nicht Berufstätige stellen.
Welche Nachteilsausgleiche eine betroffene Person in Anspruch nehmen kann, ergibt sich aus der Schwere der vorliegenden Erkrankung und ihrer Auswirkungen. Tritt eine Verschlechterung ein, beispielsweise durch ein Rezidiv oder einer Metastasierung, kann ein entsprechender Antrag für eine Höherstufung gestellt werden.
Behörden halten sich bei Erstausstellung oftmals eine zeitliche Befristung von 5 Jahren vor. Der Antrag zu einer Verlängerung kann formlos gestellt werden. Das Amt prüft dann erneut den Grad der Behinderung. Bei einer Ablehnung über die 5 Jahre hinaus, lohnt sich ein Widerspruch möglicherweise. Der Grad der Behinderung reicht von 20 – 100 GdB und kann zudem Merkzeichen mit zusätzlichen Nachteilsausgleichen umfassen, die nicht addiert werden. Erst ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als Schwerbehindert.
Für dich in Kürze
Nicht selten ist mir in Gesprächen begegnet, dass Betroffene bei ihrem Arbeitgeber nicht angeben, dass sie über einen Schwerbehindertenausweis verfügen oder stellen einen solchen auf Grund dessen erst gar nicht. Die Gründe hierzu sind vielfältig.
Auch werde ich immer wieder mal gefragt, wie ich es denn in Bezug meiner Krebserkrankung bei Bewerbungen gehandhabt habe.
Da ich bereits auf Grund der umfassenden Operationen meines Sohnes in den Jahren 2008 und 2009 beruflich aussetzen musste und sich meine Krebserkrankung im Jahr 2010 direkt anschloss, verfügt mein Lebenslauf somit über eine recht große Lücke. In beiden Punkten bin ich in meinem Lebenslauf transparent umgegangen. Als pflegende Angehörige kommt ja noch hinzu, dass ich in Bezug Zeitfenster weniger Flexibilität mitbringe und immer gewisse Zugeständnisse benötigte um mich beruflich zu engagieren, als manch andere oder anderer. Was hätte es mir mittel und langfristig genutzt eine Stelle anzutreten, die ich auf Grund fehlender Angaben nicht hätte bewältigen können?
Meine Erfahrung ist durchweg positiv. Ob ich letzten Endes immer den richtigen Arbeitsplatz hatte, steht auf einem anderen Blatt.
Mein Tipp
Selbst wenn du bei deinem Arbeitgeber keine Angaben über deinen Schwerbehindertenausweis angeben möchtest, lohnt es sich allemal einen Antrag zu stellen. Wie weit du diesen dann letztendlich nutzen möchtest, kannst du dann immer noch für dich abwägen. Sollte deine Schwerbehinderung Auswirkungen auf deinen Arbeitsplatz haben, solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Oft lassen sich Lösungen finden, die beiden Seiten gerecht werden.