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Ich habe das Recht, bis zu meinem Tode wie ein lebendiges menschliches Wesen behandelt zu werden
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Ich habe das Recht, stets noch hoffen zu dürfen - worauf immer sich diese Hoffnung auch richten mag
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Ich habe das Recht darauf, von Menschen umsorgt zu werden, die sich eine hoffnungsvolle Einstellung zu bewahren vermögen - worauf immer sich diese Hoffnung auch richten mag
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Ich habe das Recht, Gefühle und Emotionen anläßlich meines nahenden Todes auf die mir eigenen Art und Weise ausdrücken zu dürfen
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Ich habe das Recht, kontinuierlich medizinisch und pflegerisch versorgt zu werden, auch wenn das Ziel Heilung gegen das Ziel Wohlbefinden ausgetauscht werden muß
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Ich habe das Recht, nicht alleine zu sterben
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Ich habe das Recht, schmerzfrei zu sterben
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Ich habe das Recht, meine Fragen ehrlich beantwortet zu bekommen
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Ich habe das Recht, nicht getäuscht zu werden
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Ich habe das Recht, von meiner Familie und für meine Familie Hilfen zu bekommen, damit ich meinen Tod annehmen kann
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Ich habe das Recht, in Frieden und Würde zu sterben
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Ich habe das Recht, meine Individualität zu bewahren und meiner Entscheidungen wegen auch dann nicht verurteilt zu werden, wenn diese in Widerspruch zu den Einstellungen anderer stehen
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Ich habe das Recht, offen und ausführlich über meine religiösen oder spirituellen Erfahrungen zu sprechen, unabhängig davon, was dies für andere bedeutet
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Ich habe das Recht zu erwarten, daß die Unverletzlichkeit des menschlichen Körpers nach dem Tode respektiert wird
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Ich habe das Recht, von fürsorglichen, empfindsamen und klugen Menschen umsorgt zu werden, die sich bemühen, meine Bedürfnisse zu verstehen und die fähig sind, innere Befriedigung daraus zu gewinnen, daß sie mir helfen, meinem Tode entgegenzusehen.
Diese Deklaration entstand während eines Workshops "Der Todkranke und der Helfer“ in Lansing/Michigan (USA)
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