Die Diagnose einer Krebserkrankung ist ein einschneidendes Erlebnis im Leben der betroffenen Menschen. Sie stellt das bisherige Leben auf den Kopf und nicht selten stellen sich existentielle Ängste und Sorgen ein.
Neben der Erkrankung und der damit verbundenen oft aufwändigen Therapie stellt sich bei vielen Betroffenen die Frage, nach der finanziellen Versorgung. Insbesondere, wenn die Menschen berufstätig sind, bestehen viele Unsicherheiten. Viele Formalitäten sind zu erledigen, wie z.B. der Bezug von Krankengeld.
Laut Gesetz haben Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch auf Krankengeld über höchstens 78 Wochen. Siehe SGB Sozialgesetzbuch, Abruf am 20.3.2024.
Diese Zeit setzt sich zusammen aus:
je nachdem, welche Berechnung günstiger ausfällt. Das Krankengeld wird pro Tag berechnet. Außerdem ist das Krankengeld auf maximal 120,75€ pro Tag begrenzt. Siehe Die Techniker Krankenkasse; Abruf am 20.03.2024.
Bei dem Bezug von Krankengeld durch die Krankenkasse entsteht somit eine finanzielle Einbuße, die für viele Betroffene eine deutliche Belastung darstellt. Viele Menschen verfügen über keine private Zusatzversicherung, welche diese Einkommensverluste ausgleichen könnten; und auch wenn Zusatzversicherungen bestehen, gleichen sie oft nicht den gesamten Verlust aus.
Der Bezug von Krankengeld ist vom Gesetzgeber auf 78 Wochen begrenzt, was für manche Betroffenen aufgrund der Dauer der Therapie nicht ausreichend ist. Am Ende der genannten 78 Wochen bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit kann Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden.
Wichtig und unbedingt zu beachten!
In den letzten Jahren gehen immer mehr Krankenkassen dazu über, Menschen mit einer onkologischen Erkrankung deutlich vor dem Ablauf der 78 Wochen (teilweise noch während der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers) aufzufordern, einen Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit auszufüllen. Das darf sie laut §51 SGB V, wenn davon auszugehen ist, dass die Erwerbsfähigkeit deutlich gemindert ist. Dem Versicherten bleiben 10 Wochen Zeit, den Antrag zu beantworten. Wenn keine Reaktion seitens der Betroffenen erfolgt, hat die Krankenkasse das Recht, die Zahlung des Krankengelds einzustellen. Gleichzeitig entfällt dann auch der Krankenversicherungsschutz- es ist also unbedingt erforderlich, der Aufforderung der Krankenkasse nach §51SGB V nachzukommen.
Mit diesem Verfahren prüft die Krankenkasse, ob bei der vorliegenden Erkrankung eine Aussicht besteht, dass die Betroffenen wieder in das Berufsleben zurückkehren können. Ist eine Rückkehr in die Berufstätigkeit nicht möglich, wird diese die Verantwortung an die Rentenversicherung abgeben. In diesem Fall würde sich der Antrag nach §51 SGB V automatisch umwandeln in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Leider ist es so, dass dieser Schritt einen weiteren, drastischen Einkommensverlust darstellt. Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrenten in Deutschland bei 927,- €. Siehe im pdf Sozialpolitik Aktuell; Abruf am 20.3.2024.
Was kann man tun, um die Situation für betroffene Menschen und ihre Familien zu verbessern?
Insgesamt muss man leider sagen, dass eine onkologische Erkrankung eine riesengroße Herausforderung für Betroffene und ihre Familien darstellt. Zusätzlich zum Schock der Diagnose, der oft aufreibenden Therapie mit all ihren Herausforderungen, stellen sich in vielen Fällen auch finanzielle Sorgen ein. Hier ist zu raten, sich möglichst frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen, sich umfassend beraten zu lassen und sich Unterstützung zu suchen. Je früher Betroffene sich ein Bild verschaffen was auf sie zukommen kann, desto weniger Ungewissheit und Angst besteht und man kann sich vollkommen auf die Therapie konzentrieren, wenn wichtige existenziellen Fragen geklärt sind.
Patientenexpertinnen und Patientenexperten setzen sich mit großem Engagement für erkrankte Menschen ein. Meist aus einer tiefen Leidenschaft und dem Wunsch heraus, ihr umfassendes Wissen mit anderen zu teilen, Versorgungslücken zu schließen und das Gesundheitswesen nachhaltig zu verbessern. Viele von ihnen bündeln ihre Expertise in Patientenorganisationen und Vereinen mit den unterschiedlichsten Schwerpunkten in ihrer Freizeit, die wenigsten von ihnen sind Hauptberuflich aktiv.
Innerhalb der sozialen Medien entwickelte sich in den letzten Jahren eine neue Gruppe von Patientenexpertinnen und Patientenexperten, die zunehmend an Bedeutung gewinnt: Den Health Care Bloggerinnen und Bloggern, die durch ihre persönlichen Erfahrungen und teils fokussierte Fachkenntnisse eine unschätzbare Ressource darstellen.
In den vergangenen Jahren erhielt ich immer wieder Kooperationsanfragen zu den unterschiedlichsten Projekten, Gastbeiträgen, Vorträgen, Interviews, Paneldiskussionen und ähnlichem mehr. Nicht immer informierte sich jemand ausreichend im Vorfeld über meine Schwerpunkte, war in seiner Anfrage nicht konkret genug oder es hieß einfach: „Kannst du mal schnell …“ oder „Biete deiner Community doch unser Produkt XY an. Wir schicken dir für deine Vorstellung unseres Produktes auch ein kostenfreies Exemplar zu ...“, ohne die tatsächliche Content Erstellung finanziell ausgleichen zu wollen oder zu erwähnen, dass ein solches „Geschenk“ versteuert werden muss. Für mich gibt es mehr als nur einen Grund, warum es auf meinen Accounts keine Produktvorstellungen für Shampoos und ähnliches gibt oder geben wird.
Eine vage oder unklare Projektbeschreibung kann für Patientenvertreterinnen und Bloggerinnen im Gesundheitsbereich zu großen Unsicherheiten führen, dies gilt vor allem für diejenigen, die erste Schritte auf diesem Weg beschreiten und noch keine Erfahrungen sammeln konnten.
Daher ist es von höchster Wichtigkeit, bei einer Kooperationsanfrage so klar und differenziert wie möglich ein Projekt zu formulieren. In diesem sollte genau beschrieben sein, welche Rolle für eine potenzielle Zusammenarbeit vorgesehen ist und welche Erwartungen an diese geknüpft sind. Hierzu sollten Ressourcen und Schwerpunkte einer möglichen Kooperationspartnerin berücksichtigt und Wege aufgezeigt werden, wie eine Zusammenarbeit umgesetzt werden kann. Dies könnte beispielsweise eine flexible Zeitplanung, klare Kommunikationswege und Bereitstellung von Materialien sein.
Viele der agierenden Bloggerinnen und Blogger im Health Care Bereich bevorzugen unterschiedliche Formen des Ausdrucks als Sprachrohr. Der Fokus kann hierbei sehr unterschiedlich aussehen.
Diese Präferenzen sollten bei einer Kooperationsanfrage berücksichtigt werden und dann aber auch kein unnötiger Druck auf eine Person ausgeübt werden, wenn beispielsweise ein Video gewünscht ist, der- oder diejenige aber lieber Texte schreibt oder schlichtweg kein Interesse an einer Zusammenarbeit hat.
Lifehacks für den Start einer gelungenen Kooperation mit einer Health Care Bloggerin
Mein persönliches Fazit: Patientenkommunikation, Empowerment & Interessenvertretung
Vieles von dem was ich als Bloggerin im Health Care Bereich umsetze, wird schlicht und ergreifend nicht honoriert und fällt in den Bereich Ehrenamt. Födert jedoch die Sichtbarkeit unserer Themen im Bereich Gesundheitswesen, unterstützt Patientinnen auf ihrem Weg mit einer Krebserkrankung und hilft Patientenorganisationen, die oft nur über kleine finanzielle Spielräume verfügen.
Mit manchen meiner Kooperationspartnerinnen, verbindet mich mittlerweile eine langjährige Freundschaft, aus der sich immer wieder neue Projekte heraus entwickeln. Also scheine ich ja ein bissel war richtig zu machen. Was ich mitbringe? Kreativität, Zuverlässigkeit, Emphatie, viel Herz und den Blick einer lebenserfahrenen Frau, die 2010 an Brustkrebs erkrankte und genesen ist.
Wir brauchen Menschen die sich engagieren und wir brauchen Personen, Patientenorganisationen und Unternehmen, die den Mehrwert von gemeinsamen Interessen und Zielen erkannt und verstanden haben, wie groß der Benefit unter Einbindung von Patientenseite ist und diesen nachhaltig fördern und unterstützen.
Für eine gelungene Patientenkommunikation, Empowerment und Interessenvertretung
für Patientinnen & Patienten in Deutschland!
Am 27. März findet von 16:30 bis 20:00 Uhr ein erster onkologischer Patiententag in Aschaffenburg statt. Zu dem Informationstag lädt die Praxis Dr. Kummer & Dr. Schirrmacher-Memmel ein.
Veranstaltungsort wird das Martinushaus in der Treibgasse 26 in Aschaffenburg sein.
Um Anmeldung wird bis zum 18. März 2024 entweder telefonisch über die Praxis 06021-342728 oder per E-Mail über onkologie@fi-ab.de gebeten.
Tagesprogramm
Neben den Vorträgen erwarten euch zudem Informationsstände und die Gelegenheit für Gespräche.
Und wenn ihr mögt, dann sehen wir uns bei Justin und mir am Stand im Foyer ...
Dieser Kurs ist eine Einladung für an Krebs erkrankte und genesene Menschen, die eigene Kreativität als Kraftquelle zu entdecken, die heilende Wirkung beim Malen zu spüren und bietet die Möglichkeit sich im geschützten Rahmen auszutauschen.
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, Neugierde und Offenheit sind wünschenswert.
Unter der Leitung von:
Maria Oberhäußer, Ergotherapeutin & Maltherapeutin
Es wird eine Eigenbeteiligung von je 10,- € pro Termin für Materialkosten erhoben.
Der Kurs findet an drei aufeinanderfolgenden Samstagen, von jeweils 10.00 bis 12.00 Uhr an folgenden Tagen statt:
Wo
Veranstaltungsort ist die Hospitalstiftung in der Treibgasse 5 in Aschaffenburg.
Anmeldung
Aschaffenburg@bayerische-krebsgesellschaft.de
Die Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) ist eine selbständige Gemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. Unter anderem bietet sie Betroffenen in Zusammenarbeit mit Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern informative Online-Formate an, um Entwicklungen in der Gynäkologischen Onkologie verständlich zu vermitteln.
Am 11. März ist es soweit und das erste Patientinnen und Patienten Webinar 2024 startet. Auf euch wartet ein spannendes Programm innerhalb knackiger 90 Minuten!
Welche Themen werden besprochen:
Hier werden Fragen zu dem Themenbereich OP und Onkoplastik näher beleuchtet, der Genetik, der Systemtherapie und der Strahlentherapie.
MBC HR+ / MBC Her2+ und TNBC / Hirnmetastasierung
Komplementärmedizin / Supportive Medizin / Gesundheitskompetenz / Lifestyle
Als Patientinnenvertreterinnen sind unter anderem Renate Haidinger, Eva Schumacher-Wulf, Biggi Welter und auch ich vertreten.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.